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Technische und organisatorische Maßnahmen
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. DSGVO) | ||
Zutrittskontrolle |
Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren. | Von uns umgesetzte Maßnahmen:
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Zugangskontrolle |
Maßnahmen, die geeignet sind zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können.
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Von uns umgesetzte Maßnahmen:
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Zugriffskontrolle |
Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines
Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. |
Von uns umgesetzte Maßnahmen:
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Trennungskontrolle |
Die getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, ist zu garantieren! | Von uns umgesetzte Maßnahmen:
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2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVD) | ||
Transport- und Übertragungskontrolle |
Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur
Datenübertragung vorgesehen ist. |
Von uns umgesetzte Maßnahmen:
Übermittlungsvorgängen
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Eingabekontrolle |
Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. | Von uns umgesetzte Maßnahmen:
Berechtigungskonzepts |
Service-Nummer
0341 21979731 |
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